Sundern. Erst seit knapp zwei Jahren können sich Sunderner Bürgerinnen und Bürger wieder umfassend über ihre Rentenangelegenheiten beraten und informieren lassen. Auf Drängen der AG 60plus der Sunderner SPD und des damaligen Bürgermeisters Ralph Brodel erteilte der NRW-Sozialminister Laumann im Frühsommer 2020 die rechtssichere Auskunft, dass die Gemeinden grundsätzlich die zuständigen Behörden in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherung sind und ihre diesbezüglichen Aufgaben im Bereich der Rentenberatung als Pflichtaufgaben wahrzunehmen haben.
Erstaunt zeigten sich jetzt die Vorstandsmitglieder der AG 60plus darüber, dass trotz der ministeriellen Klärung der Aufgabenzuständigkeit der Stadt, Bürgermeistermeister Willeke darüber informierte, dass zurzeit keine Rentenberatung im Rathaus erfolgen könne. Als Grund wird vom Bürgermeister die Arbeitsbelastung in Folge der Ukraine-Krise und die noch nicht abgeschlossene Einarbeitung einer neuen Kollegin angegeben.
Eine gesetzlich vorgegebene Pflichtaufgabe, so die AG 60plus, kann nicht einfach zum Spielball von Personalrochaden innerhalb der Stadtverwaltung gemacht werden. Vom Bürgermeister wird erwartet, dass umgehend eine Lösung gefunden wird, damit die Rentenberatung in Sundern weitergeführt werden kann.